Wird eine Gebühr zur Reservierung einer Immobilie gezahlt, besteht ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden und im konkreten Fall dem Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr von 10.000 Euro zugestanden.
Mehr lesen