Ein vierjähriges Kind mit einer erheblichen Sprachentwicklungsstörung kann im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Gewährung eines Hausgebärdensprachkurses haben. Das Erlernen der Gebärdensprache sei ein weiteres Mittel der Kommunikation, das dem Kind die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtere und seine psychische Belastung mildere, entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt mit Eilbeschluss.
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