Mittwoch, 1.12.2021
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hauptstadtzulage

Ein Beamter, der sich bei der sogenannten Hauptstadtzulage ungleich behandelt sieht, ist mit seiner Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gescheitert. Der VerfGH erachtete die Beschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung bereits für unzulässig.

Mehr lesen