Donnerstag, 26.11.2020
Jobcenter muss nicht für Sperma-Konservierung zahlen
Jobcenter müssen bei drohender Unfruchtbarkeit eines Hartz-IV-Beziehers nicht für die Konservierung von dessen Sperma zahlen. Das Bundessozialgericht stellt am 26.11.2020 insoweit klar, dass die Kosten keinen Härtefall-Mehrbedarf darstellten, auch wenn sie nicht im Hartz-IV-Regelsatz berücksichtigt seien. Mehr lesen