Mittwoch, 12.5.2021
Keine Entschädigung für harte Flugzeuglandung

Erleidet ein Fluggast durch eine harte Flugzeuglandung einen Bandscheibenvorfall, kann er von der Fluggesellschaft keine Entschädigung verlangen, wenn das Landemanöver de lege artis durchgeführt wurde. Unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung einzelner Passagiere handele es sich in einem solchen Fall nicht um einen entschädigungspflichtigen Unfall, entschied heute der Gerichtshof der Europäischen Union.

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