Mittwoch, 20.1.2021
Handy zwischen Ohr und Schulter kann zu Bußgeld führen

Die Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobiltelefons während der Fahrt kann eine bußgeldbewehrte Nutzung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a StVO) darstellen. Dies stellt das Oberlandesgericht Köln klar. Ein "Halten" im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO setze keine Benutzung der Hände voraus.

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