Mittwoch, 28.10.2020
Klingeln des "Handy-Weckers" während Klausur kein Täuschungsversuch

Die Klausur eines Studenten, dessen "Handy-Wecker" während einer schriftlichen Prüfung klingelt, darf nicht allein deswegen mit der Note "nicht ausreichend" bewertet werden. Hierin liege kein Täuschungsversuch, begründet das Verwaltungsgericht Koblenz seine Entscheidung. Die Bewertung sei auch unter dem Gesichtspunkt der "Störung des Prüfungsverlaufs" nicht zu rechtfertigen.

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