Ein Springseil aus Stahl darf nicht im Handgepäck mit an Bord eines innerdeutschen Flugs genommen werden. Das hat das VG Berlin entschieden. Denn es könnte als Schlagwaffe eingesetzt schwere Verletzungen verursachen und sei daher ein "stumpfer Gegenstand", dessen Mitnahme im Handgepäck verboten sei.
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