Freitag, 18.12.2020
IHK Köln muss nicht umgehend aus DIHK austreten

Die Industrie- und Handelskammer Köln muss nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2020 nicht umgehend aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) austreten. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden. Der DIHK habe bereits mit einem "Maulkorb" für sich auf das BVerwG-Urteil reagiert, sodass eine konkrete Wiederholungsgefahr nicht gegeben sei.

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