Hält eine Behörde von einem Untersuchungsausschuss angeforderte Beweismittel zurück, da diese nicht vom Untersuchungsauftrag umfasst seien, muss sie dies hinreichend begründen. Andernfalls verkennt sie laut Bundesverwaltungsgericht die Reichweite ihres Prüfungsrechts. Es sei Sache des Ausschusses, wie tief er ermittele und welche Beweise er erhebe.
Mehr lesenDer Generalbundesanwalt muss für den Untersuchungs-Ausschuss im hessischen Landtag nach Angaben des Ausschussvorsitzenden ungeschwärzte Akten zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau herausgeben. Das Bundesverwaltungsgericht habe ihn per Beschluss dazu verpflichtet, teilte Marius Weiß (SPD) gestern in Wiesbaden mit.
Mehr lesenIn nur sechs Minuten hat der Attentäter von Hanau vor knapp zwei Jahren neun Menschen erschossen. Keine Mitwisser, keine Gehilfen - für die Ermittler war der Attentäter von Hanau ein Einzeltäter mit rassistischen Motiven. Auch wenn die Bundesanwaltschaft die Ermittlungsakten zu dem Anschlag vom 19.02.2020 nun schließt, bleiben aus Sicht der Angehörigen viele Fragen offen. Aus ihrer Sicht ändert das nichts am Vorwurf des Behördenversagens.
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