Mittwoch, 8.2.2023
Körperschaftsteuer: Weitere Übergangsregel zu Systemwechsel gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren für verfassungswidrig erklärt. Auch § 36 Abs. 6a KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 sei mit Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Die Regelung könne nämlich zu einem Verlust von im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren realisierbarem Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen, ohne dass dies durch die gleichzeitige Verringerung von Körperschaftsteuererhöhungspotenzial vollständig kompensiert werde. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen.

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