Freitag, 19.6.2020
Radfahrer trifft beim Pferde-Überholen eine besondere Sorgfaltspflicht
Das Landgericht Frankenthal hat am 05.06.2020 entschieden, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen einen 2-Meter-Abstand einhalten müssen. Denn zwar treffe die Halter der Pferde die Tierhalterhaftung, aber auch ein Radfahrer müsse bei einem Pferd immer mit einer unvorhergesehenen Verhaltensweise rechnen. Weil der Radfahrer statt der erforderlichen zwei Meter nicht mal einen Meter Abstand gehalten habe, treffe ihn eine hälftige Mitschuld. Mehr lesen