Dienstag, 22.3.2022
Haftungsprivilegierung sperrt Hinterbliebenengeld

Die innerbetriebliche Haftungsprivilegierung sperrt auch Ansprüche auf Hinterbliebenengeld. Der Bundesgerichtshof hat die umstrittene Frage entschieden und grenzt sie von seiner Rechtsprechung zur unbeschränkten Haftung für Schockschäden ab. Hinterbliebene hätten Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung und seien somit in deren System einbezogen.

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