Freitag, 27.1.2023
Sex auf der Motorhaube - Parkhausbetreiber haftet nicht für Schäden

Beim Sex in einem Kölner Parkhaus beschädigen Unbekannte ein fremdes Auto. Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass der Parkhausbetreiber dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Der Kläger hatte seinen Wagen über Nacht in dem Parkhaus am Hauptbahnhof abgestellt. Als er am nächsten Morgen zurückkehrte, wies das Fahrzeug unter anderem mehrere Kratzer und Dellen auf der Motorhaube auf.

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