Freitag, 18.6.2021
Firmenkunden-Haftpflicht muss nicht für misslungene Sprengung zahlen

Eine Firmenkundenhaftpflichtversicherung muss nicht für Kosten zahlen, die infolge einer misslungenen Sprengung für die Durchsuchung eines "Haufwerkes" auf Sprengversager entstehen. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Dabei handele es sich um Nachbesserungskosten, für die kein Versicherungsschutz bestehe.

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