Montag, 1.8.2022
Kontrolle von Sea-Watch-Schiffen nur mit hinreichendem Grund

Schiffe humanitärer Organisation, die eine systematische Tätigkeit der Suche und Rettung von Personen auf See ausüben, dürfen vom Hafenstaat einer Kontrolle unterzogen werden. Zu diesem Zweck müssen jedoch belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt vorliegen. Festhaltemaßnahmen seien nur im Fall einer eindeutigen Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt zulässig, so der Gerichtshof der Europäischen Union.

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