Der Rechtsausschuss des Bundestags hat heute den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 02.07.2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung" in geänderter Fassung angenommen. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Zu den beschlossenen Änderungen gehöre die Verschiebung des zertifizierten WEG-Verwalters um ein Jahr.
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