Lkw-Fahrer, die im Rahmen von Charterverträgen im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, können "entsandte" Arbeitnehmer im Sinn der Schutz vor Sozial- und Lohndumping bezweckenden Entsenderichtlinie sein. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 01.12.2020 entschieden. Die Richtlinie sei auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor anwendbar.
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