Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürwortet in einer Stellungnahme grundsätzlich die geplante Abschaffung des Güterrechtsregisters, weil dieses weitgehend bedeutungslos sei. Allerdings hätte er sich gewünscht, zumindest die Eintragungen des Registers in das Zentrale Testamentsregister zu übernehmen, da sie noch in Erbfällen relevant sein können, insbesondere für die Zeit vor Schaffung des Zentralen Testamentsregisters.
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