Vor zehn Jahren führte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Durchführung von Güterichterverfahren ein. Seitdem sind auch am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Güterichterinnen und Güterichter tätig. Waren es zu Beginn nur fünf, stehen inzwischen elf Richterinnen und Richter für die Durchführung von Güterichterverfahren im Zivil- und Familienbereich zur Verfügung. Von diesen wurden rund 800 Verfahren bearbeitet und davon mehr als die Hälfte zu einer gütlichen Einigung geführt.
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