Dienstag, 15.2.2022
Eilantrag gegen verkürzte Geltung des Genesenennachweises erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat gestern einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich der Antragsteller gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer seines Genesenennachweises auf 90 Tage gewandt hatte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die der Verkürzung zugrundeliegende Norm schon aufgrund der Regelungstechnik voraussichtlich verfassungswidrig und somit unwirksam ist.

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Mittwoch, 22.12.2021
Digitales EU-COVID-Zertifikat bleibt neun Monate gültig

Die EU-Kommission hat neue Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen. Für Reisen innerhalb der EU wird ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt. Dieser berücksichtigt die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, nach denen Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen. Mit der drei Monate längeren Gültigkeit des Zertifikats will die Kommission sicherstellen, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben.

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