Dienstag, 7.2.2023
In-vitro-Zufallsmutagenese erfüllt Ausnahmeregelung in GVO-Richtlinie nicht

Organismen, die durch die In-vitro-Anwendung eines Verfahrens oder einer Methode der Mutagenese gewonnen werden, das beziehungsweise die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen in vivo angewandt wurde und in Bezug auf diese Anwendungen seit langem als sicher gilt, sind vom Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie ausgeschlossen. Dies hat heute der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

Mehr lesen