Donnerstag, 30.3.2023
Wirksame Abtretung von Ansprüchen auf Ersatz der Sachverständigenkosten

Hat ein Geschädigter mit einem Schadensgutachter eine Preis- oder Honorarvereinbarung getroffen, ohne seine persönliche Haftung für Honorarkosten auszuschließen, dient dies bei der Schadensschätzung als Hinweis für den Umfang des geldwerten Ersatzes. Die Abtretung dieses Anspruchs ist laut Bundesgerichtshof auch als isolierte Zession wirksam. Die Berufung könne aufgrund einer Anhörungsrüge ausnahmsweise nachträglich zugelassen werden, wenn sich die Zulassungsgründe erst im fortgesetzten Verfahren ergeben.

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