Mittwoch, 8.2.2023
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung auf Wassernutzungsentgelte

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer sind Entgelte, die ein Wasserversorgungsunternehmen für die Entnahme von Grundwasser aufgewandt hat, zu einem Viertel zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Diese gewerbesteuerliche Hinzurechnung beruhe auf § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. Das Urteil könne erhebliche Konsequenzen für die Preisgestaltung der Wasserversorger in Brandenburg haben, teilte das Gericht am Dienstag mit.

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