Montag, 15.3.2021
BGH zur beglaubigten Vorsorgevollmacht bei Grundstücksgeschäften

Die Beglaubigung der Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde genügt für deren Einsatz bei Grundstücksgeschäften. Der Bundesgerichtshof verweist darauf, dass der Gesetzgeber durch die nachträgliche Einfügung des Wortes "öffentlich" im Betreuungsbehördengesetz selbst die Vergleichbarkeit mit anderen Arten der Beglaubigung unterstrichen habe.

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