Die Hansestadt Salzwedel ist mit ihrer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen die Zweckbindung nach dem Personenzusammenschlussauflösungsgesetz gescheitert. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am 17.10.2022 entschieden, dass die angegriffene Zweckbindungsklausel des Gesetzes das Selbstverwaltungsrecht der beschwerdeführenden Gemeinde nicht verletzt.
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