Donnerstag, 16.9.2021
Grundsteuererhöhung der Stadt Offenbach im Jahr 2019 nicht zu beanstanden

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am 28.02.2019 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2019 von 600 v. H. auf 995 v. H. ist nicht zu beanstanden. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat kürzlich eine Klage von Grundstückseigentümern abgewiesen. Die Erhöhung sei zwar überdurchschnittlich, bewege sich aber im zulässigen Rahmen und sei nicht unzumutbar.

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