Freitag, 11.2.2022
Obergrenze von 500 Menschen für Fußballstadien Niedersachsens gekippt

Das Oberverwaltungsrecht Lüneburg hat die in Niedersachsen geltende Obergrenze von 500 Menschen für Großveranstaltungen unter freiem Himmel gekippt. Die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung des Landes wurde mit am Freitag ergangenem Beschluss vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dem Antrag von drei in der dritten Bundesliga spielenden Profifußballmannschaften wurde damit teilweise entsprochen.

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Mittwoch, 2.2.2022
Eilentscheidung zur Zuschauerbegrenzung bei Großveranstaltungen in NRW noch diese Woche

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wird noch in dieser Woche über die coronabedingte Zuschauerbegrenzung bei Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen entscheiden. Dies bestätigte das Gericht heute der Deutschen Presse-Agentur. Die drei Bundesligisten Borussia Dortmund, 1. FC Köln und Arminia Bielefeld wollen im Eilverfahren erreichen, dass bei ihren Heimspielen am Wochenende mehr Zuschauer ins Stadion dürfen.

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