Freitag, 22.10.2021
Planungen für Drogeriemarkt in Temmels rechtswidrig

Die Pläne für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Temmels im Landkreis Trier Saarburg sind laut Verwaltungsgericht Trier rechtswidrig. Durch die unmittelbare räumliche Nähe zu einem bestehenden Markt entstehe ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der nur an zentralen Orten errichtet werden dürfe. Temmels sei nicht als solcher Ort ausgewiesen.

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