Mittwoch, 13.1.2021
EU-weite DS-GVO-Verfahren durch nationale Behörden möglich

Grenzübergreifende Verfahren wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung dürfen nach Ansicht des Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Michal Bobek nicht nur von jenen Datenschutzbehörden eingeleitet werden, die dort ansässig sind, wo das betroffene Unternehmen seinen EU-Sitz hat. Die seit Mai 2018 wirksame DS-GVO sehe vor, dass in bestimmten Situationen auch die Behörden tätig werden könnten, die nicht federführend sind, befand er am 13.01.2021.

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