Freitag, 28.8.2020
Wiedererrichtung Bayerischer Grenzpolizei verfassungsgemäß – Zuweisung grenzpolizeilicher Befugnisse nicht

Bayern durfte seine Grenzpolizei wieder einrichten. Gegen die Bayerische Verfassung verstößt allerdings die im Mai 2018 getroffene Regelung, wonach der bayerischen Polizei, wenn sie grenzpolizeiliche Aufgaben des Bundes wahrnimmt, neben den bestehenden landesrechtlichen Befugnissen auch die speziellen bundesrechtlichen Befugnisse bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zustehen. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.

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