Mittwoch, 5.10.2022
Bochumer Gericht muss über Sicherungsverwahrung neu entscheiden

Das Landgericht Bochum muss über die Sicherungsverwahrung eines zu insgesamt neun Jahren Haft verurteilten Sexualstraftäters neu befinden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des LG auf, soweit es die seinerzeit angeordnete Unterbringung des damals 46-Jährigen betrifft. Das LG hatte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs und weiterer schwerer Straftaten in mehr als 400 Fällen verurteilt und die anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet.

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