Montag, 1.3.2021
Gebühren für die Eingliederung eines Lingualretainers

Für das Einsetzen eines festsitzenden Lingualretainers können im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung neben Nr. 6030 bis 6080 (Maßnahmen zur Umformung des Kiefers/zur Einstellung des Kiefers in den Regelbiss einschließlich Retention) der Anlage 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte nicht zusätzlich die Gebührennummern 6100 (Eingliederung eines Klebebrackets) und 6140 (Eingliederung eines Teilbogens) in analoger Anwendung berechnet werden. Dies stellt das Bundesverwaltungsgericht klar.

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