Mittwoch, 10.2.2021
Kooperation zwischen Gesundheitsministerium und Google untersagt

Das Landgericht München I hat eine Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das LG mitteilte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Bund und Google wollen die Entscheidung zunächst prüfen.

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