Donnerstag, 15.10.2020
Gewinne aus Veräußerung von "Gold Bullion Securities" nicht steuerbar

Bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden (hier: "Gold Bullion Securities" Inhaberschuldverschreibungen), handelt es sich nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Er setzt damit seine bisherige Rechtsprechung fort.

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