Bei der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden (hier: "Gold Bullion Securities" Inhaberschuldverschreibungen), handelt es sich nicht um die steuerpflichtige Veräußerung einer Kapitalforderung. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Er setzt damit seine bisherige Rechtsprechung fort.
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