Das LAG Hamburg geht nicht davon aus, dass durch die Formulierung "m/w/d" Hermaphroditen von einer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung abgehalten werden sollen – auch dann nicht, wenn besonders Männer aufgefordert wurden, sich zu bewerben. Die waren nämlich unterrepräsentiert.
Mehr lesenVeröffentlicht ein öffentlicher Arbeitgeber ein Stellenangebot nur auf der Webseite "Jobbörse" und stellt keinen Vermittlungsauftrag bei der Bundesagentur für Arbeit, spricht dies für eine Diskriminierung von Schwerbehinderten. Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass die Bundesagentur durch Nutzung ihres Vermittlungsservices in die Bewerbersuche einbezogen wird. Nur dann hätten alle potenziellen behinderten Interessenten eine Chance, von der Stelle zu erfahren.
Mehr lesenAllein die Tatsache, dass die schriftliche Einladung zu einem Vorstellungsgespräch einem schwerbehinderten Bewerber nicht zugegangen ist, stellt keine Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung dar. Laut Bundesarbeitsgericht ist davon erst auszugehen, wenn der Arbeitgeber nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um für einen ordnungsgemäßen und fristgerechten Zugang der Einladung zu sorgen. Dabei treffe den Arbeitgeber in der Regel eine sekundäre Darlegungslast.
Mehr lesenUm eine breite gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion um ein Gleichstellungsgesetz voranzutreiben, hat der Deutsche Juristinnenbund (djb) unter Leitung von Heide Pfarr ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft erarbeitet. Die Konzeption enthält konkrete Regelungsvorschläge, argumentative Grundlagen und Leitfäden für eigenständige, progressive Unternehmenspolitiken. Ziel des Gesetzesvorschlags ist laut djb eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur, die gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter garantiert.
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