Freitag, 8.4.2022
Erhebung besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe rechtens

Die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes ist auch rechtmäßig, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt, das der Kircheneinkommensbesteuerung unterliegt. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Gegenstand der Besteuerung sei der nach dem gemeinsamen Einkommen beider Ehegatten bemessene Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten.

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