Donnerstag, 30.6.2022
Keine Zusage höherer Sozialplanabfindung durch Schweigen des Arbeitgebers

Eine Gesamtzusage ist die an alle Beschäftigten des Betriebs oder einen bestimmten Teil von ihnen gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen. Schweigt der Arbeitgeber auf einer Betriebsversammlung zum Vorbringen der Gewerkschaft über eine angebliche Betriebsvereinbarung bezüglich einer Sozialplanabfindung, liegt darin keine rechtsverbindliche Erklärung und insbesondere keine Gesamtzusage, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

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