Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Allein die Möglichkeit, dass die verbleibende Niere durch die Polizeitätigkeit geschädigt werden könne, reiche nicht aus. Zudem hätte der Dienstherr alternative Einsetzungsmöglichkeiten prüfen müssen.
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