Dienstag, 30.11.2021
Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

Mitten in einer neuen Hochphase der Pandemie hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden: Wer von seinem Arbeitgeber wegen der Corona-Lage zu Kurzarbeit vergattert wird, muss eine Kürzung seines Urlaubsanspruchs hinnehmen. In letzter Instanz verloren hat damit eine Verkaufshilfe. Die Bäckerei, in der sie tätig war, hatte sie wegen Arbeitsausfalls vorübergehend in "Kurzarbeit 0"geschickt und von ihrem Jahresurlaub für jeden Monat, an dem sie nicht im Laden erscheinen musste, jeweils ein Zwölftel abgezogen.

Mehr lesen