Mittwoch, 14.7.2021
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Restaurant "Ciao" und Pizzeria "Ciao Mamma"

Zwischen der Bezeichnung "Ciao" für ein italienisches Restaurant und der Bezeichnung "Ciao Mamma" für eine Pizzeria besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch des "Ciao"-Betreibers zurückgewiesen.

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