Donnerstag, 30.6.2022
Ampel-Plan: Änderung des Geschlechts durch Erklärung beim Standesamt

Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht ein am Donnerstag in Berlin vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Es soll das Transsexuellengesetz ersetzen, das von vielen Menschen als unzeitgemäß und diskriminierend empfunden wird.

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Mittwoch, 20.1.2021
Behörden sollen Geschlechtsänderung auch ohne OP anerkennen

Behörden sollen die offizielle Änderung der Geschlechtsidentität nicht nur nach einer operativen Anpassung der Geschlechtsmerkmale anerkennen. Das EGMR gab am 19.01.2021 zwei Transgendern teilweise Recht, die gegen Rumänien vor Gericht gezogen waren, weil nationale Gerichte die beiden gezwungen hatten, sich zwischen einer von ihnen nicht gewünschten Operation und der Nicht-Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität zu entscheiden. Dies sei eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, so der EGMR.

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