Mit einem Gesetzentwurf will das Justizministerium das Gerichtsverfassungsgesetz ändern. Gerichte sollen künftig Geschäftsverteilungspläne öffentlich machen und vom Schöffenamt soll ausgeschlossen werden, wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
Mehr lesenDie Angabe "Blatt" statt "Seite" bei der Nummerierung in einer elektronisch geführten Akte bedeutet nicht, dass das Gericht irgendwelche Informationen auf der Rückseite versteckt hat. Das zu erwähnen, ließ das OVG Münster sich nicht nehmen.
Mehr lesenSehen Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts einen gesonderten rotierenden Turnus für vom Generalbundesanwalt vertretene Staatsschutzverfahren zwischen zwei Senaten vor, bestehen im Hinblick auf die Garantie des gesetzlichen Richters keine Bedenken. Laut Bundesgerichtshof besteht nicht ernsthaft die Gefahr, dass der Generalbundesanwalt Verfahren trotz Anklagereife nicht unverzüglich anklagt, um manipulativ die Zuständigkeit eines besonderen Spruchkörpers herbeizuführen.
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