Dienstag, 24.11.2020
booking.com kann in Deutschland verklagt werden

Verklagt ein deutsches Unternehmen seinen niederländischen Vertragspartner wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, steht ihm der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung in Deutschland offen. Entscheidend sei, dass die zu klärende Rechtsfrage im Wettbewerbsrecht – und nicht im Vertrag – liege. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 24.11.2020 entschieden.

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