Mittwoch, 10.8.2022
Kein Gerichtsstand am Umstiegsort

Die bloße Tatsache, dass ein Passagier an einem Flughafen in Deutschland umsteigen musste, begründet keinen Gerichtsstand im Inland. Daran ändert sich auch dann nicht unbedingt etwas, wenn die Verspätungen jeweils bei der Zwischenlandung auftraten. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Blick auf die Drehscheibe Frankfurt.

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Montag, 27.7.2020
Fluggastrecht: Gerichtsstand auch am Erfüllungsort
Ein Reisender kann Ausgleichszahlungen gegen die Fluggesellschaft vor dem Gericht an jedem Abflugs- und Ankunftsort geltend machen. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Versäumnisurteil vom 12.05.2020. Die Fluggastrechteverordnung sehe auch den Gerichtsstand des Erfüllungsorts vor. Mehr lesen