Die bloße Tatsache, dass ein Passagier an einem Flughafen in Deutschland umsteigen musste, begründet keinen Gerichtsstand im Inland. Daran ändert sich auch dann nicht unbedingt etwas, wenn die Verspätungen jeweils bei der Zwischenlandung auftraten. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Blick auf die Drehscheibe Frankfurt.
Mehr lesen