Dienstag, 17.1.2023
Beschluss zur GEREK-Beteiligung des Kosovos ist nichtig

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Beschluss der Kommission, mit dem die Beteiligung des Kosovos am Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zugelassen wurde, für nichtig erklärt. Die Wirkungen des Kommissionsbeschlusses seien aber bis zum Inkrafttreten etwaiger neuer Arbeitsvereinbarungen für maximal sechs Monate aufrechtzuerhalten.

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