Im Streit um milliardenschwere Schadensersatzforderungen von Anlegern nach der geplatzten VW-Übernahme durch Porsche hat das Oberlandesgericht Celle im Kapitalanleger-Musterverfahren entschieden, dass das Informationsverhalten von Porsche nicht grob unrichtig und nicht verwerflich war. Schadensersatzansprüche kommen danach nicht in Betracht.
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