Das Landgericht München I hat der Herstellerin des "Schweizer Taschenmessers" Recht gegeben, die sich gegen die Verwendung der Schweizer Flagge oder der Angabe "Switzerland" auf Taschenmessern aus China gewandt hatte. Dadurch habe die Beklagte den guten Ruf einer geographischen Herkunftsangabe ohne rechtfertigenden Grund unlauter ausgenutzt, so das LG.
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