Montag, 26.10.2020
Verjährung: Genussrechtsbedingungen in der Insolvenz

Eine nicht formularmäßige Verjährungsvereinbarung erstreckt sich im Zweifel auch auf Ansprüche, welche die Hauptforderung wirtschaftlich ersetzen oder mit ihr konkurrieren. Bei Genussrechten kommt es für die Frage, ob Ausschüttungen erfolgen müssen, auf die tatsächliche Ertragslage der Gesellschaft an. Dies gilt jedenfalls bei einer Kombination einer gewinnorientierten und gewinnabhängigen Verzinsung, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

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