Donnerstag, 15.4.2021
Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen auch für von COVID-19 Genesene rechtens

Die Kontaktbeschränkungen und Vorgaben für den Aufenthalt im öffentlichen Raum sind auch für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, nicht zu beanstanden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Antragstellers zurückgewiesen. Grund sei, dass eine dauerhafte Immunität wissenschaftlich noch nicht belegt sei.

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